Energy Sharing Solarstrom mit den Nachbarn teilen

Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • ab Juni 2026 erlaubt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz die Weitergabe von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb lokaler Gemeinschaften. Netzbetreiber sind ab dann gesetzlich verpflichtet, Energy-Sharing-Modelle technisch zu unterstützen.

  • Wer in diesem Modell als Anbieter agiert, wird von vielen Pflichten klassischer Stromanbieter befreit.

  • Teilnehmen können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften sowie andere Zusammenschlüsse

  • Erzeuger und Verbraucherin müssen im selben Stromnetzgebiet wohnen.

Blick von oben auf eine Siedlung die gemischt ist aus Häusern mit Photovoltaik auf dem Dach und ohne.
Energy Sharing: Ein Anlagenbetrieber produziert mehr Strom als er braucht. Er verkauft ihn beispielsweise in der Nachbarschaft. Künftig kann das über das öffentliche Netz laufen. Anlagenbetreiber könnten dann höhere Einnahmen erzielen als mit der Einspeisevergütung, Abnehmer ihre Stromkosten senken.   © iStcok/bruev

Ab Mitte 2026 können Hausbesitzer, die beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben, überschüssigen Solarstrom einfacher an ihre Nachbarn verkaufen. Möglich wird das durch eine Erweiterung des Energiewirtschaftsrechts. Das Schlagwort lautet Energy Sharing.

Der Bundestag hat im November 2025 den neuen Paragrafen 42c ("Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien") des Energiewirtschaftsgesetz beschlossen, der dann noch im Dezember in Kraft getreten ist. Was bedeutet das für Wohneigentümer*innen, die beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erneuerbare Energie produzieren?

Energy Sharing: Was ist neu?

Der ergänzte Paragraf 42c ermöglicht grundsätzlich, dass sich mehrere Verbraucher*innen, beispielsweise Nachbarn und Nachbarinnen in einer Siedlungsgemeinschaft, lokal erzeugten erneuerbaren Strom teilen (Energy Sharing) und dafür das öffentliche Netz nutzen können. Das ist das Neue, denn bislang war das Teilen von erneuerbarem Strom nur innerhalb eines Gebäudes möglich (Paragraf 42b), also ohne das allgemeine Netz zu beanspruchen. Ab Juni 2026 müssen nun alle Verteilnetzbetreiber dieses Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets über das öffentliche Netz ermöglichen - Bilanzierungsgebiet meint einen fest abgegrenzten Bereich im Energiesystem, in dem der Verantwortliche dafür sorgt, dass Erzeugung und Verbrauch rechnerisch im Gleichgewicht sein müssen, so dass die Versorgung jederzeit gewährleistet ist.

In einem zweiten Schritt soll das Energy Sharing ab 2028 auch in benachbarten Verteilnetzen möglich sein.

Eine weitere Neuerung erleichtert das Formale. Wer als privater Anlagenbetreiber bislang Strom verkaufen wollte, musste sich als Stromlieferant registrieren und viele Pflichten erfüllen, beispielsweise eine Liefergarantie übernehmen oder Auflagen im Bilanzkreiserfüllen. Das fällt jetzt weg.

Warum ist die Einspeisevergütung nicht attraktiv?

In Deutschland sind mehr als fünf Millionen Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Viele Anlagenbetreiber speisen einen Teil ihres erzeugten Stroms ins Netz ein und bekommen dafür eine Einspeisevergütung. Mit dem 2023 reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt seit Februar 2024 die Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen alle sechs Monate um 1 Prozent.

In 2026 steht die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. In der Politik wird derzeit diskutiert, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen möglicherweise ganz zu streichen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im vergangenen Jahr einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Die Einspeisevergütung für bestehende Anlagen soll Stand heute bestehen bleiben.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Beim Energy Sharing fließt der erzeugte Strom weiter ins öffentliche Netz, wird aber bilanztechnisch durch den Messstellenbetreiber direkt den jeweiligen Verbraucher*innen zugeordnet und über die Stromzähler abgerechnet. Damit das funktioniert, brauchen sowohl Erzeuger als auch Abnehmerinnen zwingend ein Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler mit einer Messeinheit. Die Zähler müssen Viertelstundenwerte messen, Einspeisung und Bezug getrennt erfassen und fernablesbar sein.

Erforderlich sind verschiedene Verträge:

  • Energy-Sharing-Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher*innen (wer nimmt teil? Wie ist der Aufteilungsschlüssel? Wie hoch ist der Preis pro kWh? Abrechnung? Kündigung/Ausstieg)

  • Der bisherige Netznutzungsvertrag bleibt bestehen - der Strom wird lediglich anders bilanziert.

  • Für die Abnehmer: einen Reststrom-Liefervertrag vom Stromversorger, falls der geteilte Strom für ihren Bedarf nicht reicht.

Wer kann das Modell nutzen?

Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Genossenschaften oder Vereine. Ausgeschlossen sind große Energiekonzerne. Erzeuger und Verbraucher müssen im selben Stromnetzgebiet liegen.

Schritt für Schritt

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die folgenden Schritte anschauen:

  • Gruppe gründen (rechtliche Form wählen)

  • Teilnehmer*innen und Zähler erfassen

  • Erzeugungsanlage anmelden

  • Energy-Sharing-Vertrag abschließen

  • Beim Netzbetreiber registrieren

Was sind die Vor- und Nachteile

Das Thema Energy Sharing ist in dieser Form in Deutschland neu, voraussichtlich wird es Abstimmungen mit den Netzbetreibern erfordern und dauern, bis die Prozesse stabil sind. Martin Brandis, Fachreferent bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale, verweist zudem auf die derzeit noch nicht ausreichend installierten Smart-Meter-Kapazitäten, "das kann zu Verzögerungen führen". Hier gebe es die Möglichkeit, auch über andere als den lokalen Messstellenbetreiber (grundzuständig) die Messung zu beauftragen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind im Netz zu finden.

Auf der Plus-Seite ist für Anlagenbetreiber*innen zu verbuchen, dass sich eine neue Einnahmequelle als Alternative zur nicht mehr besonders attraktiven Einspeisevergütung etablieren könnte; wichtig auch für den Fall, dass diese für neue Geräte tatsächlich abgeschafft werden sollte. Interessant ist das Modell für diejenigen, die viel Stromüberschuss produzieren. Abnehmer*nnen können mit den Anbietern geringere Stromkosten aushandeln - im Idealfall liegt er über der Einspeisevergütung, aber klar unter dem Haushaltsstrompreis. So entsteht eine Win-Win-Situation.

Modelle wie das Energy-Sharing entlasten das allgemeine Stromnetz. Sie ermöglichen die aktive Mitgestaltung der Energiewende vor Ort und stärken Gemeinschaften, ein wichtiges Anliegen für viele Menschen mit eigenem Haus.

Katrin Ahmerkamp

Newsletter abonnieren
Der Newsletter vom Verband Wohneigentum
Wichtiges rund um Haus und Wohnung
kostenlos, unabhängig & werbefrei, 1 x im Monat
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir nutzen sie nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden. Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.